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Pressekonferenz des FLVW zur neuen Coronaschutzverordnung: Deutliche Lockerungen für den Fußball! (Update: 20.08.)

Pressekonferenz des FLVW zur neuen Coronaschutzverordnung: Deutliche Lockerungen für den Fußball! (Update: 20.08.)

In einer Pressekonferenz am heutigen Vormittag hat sich das Präsidium des FLVW geäußert, was die neue Coronaschutzverordnung für die Vereine, Spieler und Zuschauer ab dem morgigen Freitag bedeutet:

Für die Zuschauer gilt:

Neu ist, das bis zu 2500 Zuschauer ohne die 3G-Regeln wieder auf die Fußballplätze dürfen, was natürlich auch für unsere Henneberg-Arena gilt. Heißt: Egal ob getest, geimpft, immunisiert oder nichts dergleichen: Jeder Zuschauer darf die Tore unserer Anlage wieder passieren. Die Maskenpflicht gilt weiterhin dort, wo es eng wird: Im Bereich des Verkaufs und der Kasse herrscht weiterhin Maskenpflicht!

Auch im Sportheim, also auf dem Weg zur Toilette, bleibt alles beim alten: Hier herrscht weiterhin Maskenpflicht!

Für die Aktiven gilt:

In der Kabine und der Dusche gilt die 3G-Regel! Heißt: Wer weder geimpft, noch getestet, noch immunisiert ist, darf den Kabinentrakt nicht betreten! Diese Regelung gilt im Übrigen nicht für unsere Jugendlichen, sondern allein für die erwachsenen Spieler! An den Übungseinheiten und den Spielen dürfen alle Spieler teilnehmen, egal mit welchem Status! Dieser Passus wurde noch einmal neu definiert bzw. gestrichen! Es gibt weder auf noch neben dem Platz Einschränkungen, natürlich herrscht aber im Kabinentrakt Maskenpflicht!

Wir möchten aber auch betonen: Wer coronaartige Symptome nachweißt, bleibt bitte in jedem Fall zuhause!!!!

Ganz wichtig: Diese neuen Regeln KÖNNEN von der Kommune auch abgeändert werden. Derlei Informationen sind uns aber zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt und wir gehen auch davon aus, dass im Sinne des gesellschaftlichen Miteinanders – und unter der Prämisse, dass sich alle an die noch vorhandenen Regeln halten – dies auch nicht nötig sein wird!

Für den Spielbetrieb noch wichtig: Wenn drei oder mehrere Spieler einer Mannschaft in Quarantäne müssen oder sich befinden, kann der Staffelleiter dieses Spiel absetzen. Zudem gilt weiterhin: Sind 50 Prozent aller Spiele einer Liga absolviert, wird die Spielzeit auch gewertet, sollte sie abgebrochen werden.