Covid-19-Maßnahmen: Neue Einschränkungen wurden beschlossen.
Zum bereits bestehenden Hygienekonzept (siehe hier) gilt nun folgendes, da der Kreis Siegen-Wittgenstein seit Dienstag offiziell in der Gefährdungsstufe 1 kategorisiert ist:
– für alle Zuschauer bei Sportveranstaltungen gilt die Maskenpflicht. Dies schließt auch das einfache Betreten der Anlage, bspw. als Zuschauer beim Training, mit ein. Auch alle Sportler müssen auf dem Sportplatzgelände eine Maske tragen, diese darf nur auf dem Spielfeld abgenommen werden.
-in geschlossenen Räumen, hier besonders die Kabinengebäude, gilt ab sofort ebenfalls ohne Ausnahme die Maskenpflicht. Natürlich möchten wir niemandem das Duschen verbieten – gerade in der kalten Jahreszeit: Hier darf die Maske in der Dusche abgenommen werden. Aber natürlich unter Einhaltung des Mindestabstandes.
Das sind Vorgaben vom Land NRW, die wir als Verein durchsetzen müssen.