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Nun doch 3G statt 2G im Amateursport

Nun doch 3G statt 2G im Amateursport

Tja, was soll man dazu noch sagen? Man könnte fast vermuten, dass einige Herren und Damen im Bereich unserer Regierung zu oft am Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt geschnuppert haben. Fakt ist: Es gilt doch nicht die 2G-Regelung im Amateursport, sondern 3G.

Hier der Bericht der Siegener Zeitung:

Kommando zurück: Nur einen Tag nach der Veröffentlichung der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, in der die vermeintliche Einführung der 2-G-Regelung für den Amateursport offiziell gemacht wurde, stellt sich die Sachlage ganz anders dar. Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bestätigte, gilt für Amateursportler in Nordrhein-Westfalen doch die 3-G-Regel statt der 2-G-Regel.

Auslöser der Verwirrung ist eine Passage der Verordnung, in der es heißt, dass nur immunisierte Personen (Geimpfte und Genesene) am Amateur- und Profisport teilnehmen dürfen, „wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist (…) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis (…) auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist.“ Dies wurde zunächst als Ausnahme lediglich für jene Verbände und Ligen interpretiert, die auch im Lockdown weiter liefen.

Als der Landessportbund (LSB) nun die genauen Eckpunkte der 2-G-Regel mit dem MAGS klären wollte, erklärte dieses, dass auch für Amateursportler 3G gelte. Nicht immunisierte Fußballer, Handballer usw. können also doch am Spielbetrieb teilnehmen. Das große Aber: Erforderlich ist ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Solche Tests kosten allerdings rund 70 Euro und sind damit ein teures Vergnügen. Es bleibt also abzuwarten, ob und wie viele nicht-immunisierte Sportler am Wochenende auf den Plätzen und in den Hallen unterwegs sein werden.